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Informationen zum Notdienst

Wir nehmen am Notdienst Rhein-Ahr-Eifel teil. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Notdienst und der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Notdienst-Durchwahl: 0180 / 544 00 00

Aktuelles zum Notdienst und der GOT

Liebe Patientenbesitzer,

die flächendeckende Notdienstversorgung gilt schon länger als gefährdet. Und es wird bereits von einigen Praxen aus Personalmangel und der Tatsache, dass die Einnahmen im Notdienst nicht die Kosten decken, kein Notdienst mehr angeboten. Seit dem 1.1.2020 ist daher die GOT, die Gebührenordnung für Tierärzte, auf Bundesebene angepasst worden. Die GOT ist ein Gesetz, welches die Höhe der Gebühren, die ein Tierarzt für eine Behandlung abrechnen MUSS, regelt.

Fachpersonalmangel ist ein Begriff, der zur Zeit in aller Munde ist. Leider hat er uns jetzt auch erreicht. Dies und die geänderte GOT machen es und leider nicht mehr möglich, den Notdienst in der bisherigen Form aufrecht zu erhalten. Wir werden in Zukunft häufiger vom zentralen Notdienstverbund Rhein-Ahr-Eifel Gebrauch machen müssen, in dem wir schon seit einem Jahr Mitglied sind.

Die Nummer des zentralen Notdienstes lautet: 0180/544 00 00, wird aber auch auf unserem Anrufbeantworter angesagt.

Folgendes in der GOT ist neu geregelt:

  • Es ist pauschal eine Notdienstgebühr von 50,- Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten abzurechnen.
  • Für tierärztliche Leistungen im Notdienst ist mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
  • Im Notdienst kann der Tierarzt nun bis zum 4,0-fachen Satz der GOT abrechnen.
  • An Werktagen ist die Zeitspanne für die Notdienstzeit von 18:00 Uhr bis am Folgetag um 08:00 Uhr definiert.
  • An Wochenenden ist diese Zeitspanne von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr definiert.
  • Eine Ausnahme davon ist gegeben, wenn die Praxis in diesen Zeiträumen reguläre Sprechstunden anbietet.
  • Das Wegegeld beträgt nun je Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,00 Euro.

Des Weiteren hat die Bundestierärztekammer die Abgrenzung zwischen Routinebehandlungen und Notfällen definiert:

  • Der Notfalldienst ist einzig und allein zur Stabilisierung der Patienten gedacht – aufwändige Untersuchungen gehören nicht in den Notfalldienst, ebenso wenig wie Spezialverfahren oder eine umfangreiche Diagnostik, die nicht der unmittelbaren Lebenserhaltung dient.
  • Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit längerer Zeit bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle und gehören nicht in den Notfalldienst.
  • Bewusstlosigkeit, Zusammenbruch, Atemnot, stärkere und unstillbare Blutungen, sehr helle/blasse Schleimhäute, Krampfanfälle, Probleme beim Harnlassen, anhaltender blutiger Durchfall oder Erbrechen, zunehmende Schwäche, plötzliche Lähmungen, Augenverletzungen, Verschlucken von Giften oder Fremdkörpern, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag, schwerer Verkehrsunfall sind hingegen Notfälle.